Der Energieberater

Energie ist wertvoll – nutzen Sie sie bewusst!

Durch einen effizienten Umgang verlängern wir die Verfügbarkeit dieser knappen Ressource, schonen den Geldbeutel, steigern den Wohnkomfort und tragen aktiv zum Umweltschutz bei.

Mit frühzeitiger Planung und der Unterstützung eines unabhängigen Energieberaters vermeiden Sie teure Fehler und setzen Ihr Kapital gezielt ein.

Ich begleite Sie mit umfassenden Beratungsleistungen auf Ihrem Weg zur erfolgreichen energetischen Sanierung.

Kennen Sie diese Herausforderungen?

Meine Mission ist es, Ihnen bei der Überwindung dieser Hürden zu helfen. Ich stehe Ihnen beratend zur Seite und ebne den Weg zur erfolgreichen Beantragung von Fördermitteln.

Unabhängige Energieberatung für Hauseigentümer­

Durch eine gründliche Bewertung Ihrer Immobilie bin ich in der Lage, Ihnen die effizientesten und lukrativsten Sanierungsstrategien vorzuschlagen. Mein Schwerpunkt liegt dabei auf der Unterstützung bei der Beantragung geeigneter Fördermittel. 

Mit meinem Fachwissen und meiner Erfahrung weiß ich genau, was wichtig ist und wie ich Ihre Erfolgschancen bei der Bewilligung erhöhen kann.

Infos zu meinen Leistungen:

Am Anfang einer Sanierung sollte immer eine Energieberatung stehen. Ein Haus ist ein komplexes System. Gut gemeinte Einzelaktionen können den Weg zur optimalen Lösung blockieren und beträchtliche Folgekosten verursachen.

Im Rahmen einer Energieberatung erhalten Sie detaillierte Auskunft über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes und bekommen sinnvolle Möglichkeiten zur energetischen Sanierung aufgezeigt. Ich komme zu Ihnen nach Hause, analysiere das Potential Ihrer Immobilie und erarbeite mit Ihnen zusammen ein Sanierungskonzept dass an Ihre Bedürfnisse und an Ihren Geldbeutel angepasst ist. Bei einer Besichtigung vom Keller bis unters Dach werden alle Daten aufgenommen und mögliche Schwachstellen festgestellt.

In einem Bericht werden die Ergebnisse anschaulich dargestellt. Sie erhalten Hinweise über die Anforderungen der Energieeinsparverordnung und einen Stufenplan mit konkreten Massnahmen, Kosten, Fördermöglichkeiten und Wirtschaftlichkeitsberechnung. Sie entscheiden dann in aller Ruhe, was Sie davon realisieren möchten.

Energieberatung für Wohngebäude, individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Wenn Sie den Energiebedarf Ihrer Immobilie senken möchten hilft Ihnen die Energieberatung für Wohngebäude dabei, Einsparpotenziale aufzuzeigen. Sie erfahren, welche Sanierungsmaßnahmen für Ihr Haus sinnvoll sind und welche staatlichen Förderprogramme Sie in Anspruch nehmen können. Nach einer umfassenden Bestandsaufnahme im Rahmen einer Gebäudebegehung und Sichtung der Pläne und Unterlagen Ihrer Immobilie erstellen wir einen ausführlichen Bericht nach den Vorgaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Im Bericht wird der aktuelle Zustand Ihrer Immobilie bewertet und aufgezeigt, wie Sie Ihr Haus energetisch verbessern können um den Energieverbrauch zu senken. In einem zweiten Vor-Ort-Termin erläutere ich Ihnen den Bericht und bespreche ich mit Ihnen, mit welchen Maßnahmen am und im Gebäude die höchsten Energie-Einspareffekte bietet und wie wirtschaftlich jede dieser Maßnahme ist.

Wenn Sie sich unverbindlich über Möglichkeiten zur Energieeinsparung und Sanierung informieren möchten, empfehle ich eine „Initialberatung vor Ort“.

Für eine Kurzanalyse komme ich zu Ihnen nach Hause. Im Rahmen einer Gebäudebegehung und Bestandsaufnahme gebe ich Ihnen Hinweise zur Verbesserung der Energieeffizienz.

Ich zeige Ihnen Möglichkeiten zur energetischen Sanierung auf und erläutere Ihnen die Voraussetzungen für eine Förderung.

Sie erhalten im Nachgang ein schriftliches Ergebnisprotokoll.

Ich berate Sie zu den aktuellen Fördermitteln von BAFA und KFW, abgestimmt auf Ihre geplanten Sanierungsmaßnahmen. Für Ihr Projekt bereite ich die passenden Anträge vor und übernehme die Baubegleitung. Nach Durchführung Ihrer Maßnahme sorge ich für den erfolgreichen Abschluss des Projekts. Bei Bedarf übernehme ich mit einer Vollmacht beim BAFA die Antragsstellung und reiche die notwendigen Dokumente für die Auszahlung der Fördermittel für Sie ein.

Bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung ist ein Energieausweis erforderlich. Die Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen wird im §79 und §80 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vom 8. August 2020 geregelt. Energieausweise haben eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren.

Es gibt zwei verschiedene Varianten des Energieausweises:

  • Bedarfsorientierter Energieausweis §81 des GEG
  • Verbrauchsorientierter Energieausweis §82 des GEG

Der verbrauchsorientierte Energieausweis wird anhand des Energieverbrauchs erstellt. Hierzu werden die vollständigen und lückenlosen Verbrauchsdaten von mindestens den letzten 36 Monaten herangezogen. Dabei sind Leerstände zu berücksichtigen. Die so gewonnenen Daten werden mittels Klimafaktoren normiert.
Der verbrauchsorientierte Energieausweis orientiert sich also am tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre.

Er darf nur erstellt werden:

  • für Gebäude die nach dem 1. November 1977 errichtet wurden
  • für Gebäude die vor dem 1. November 1977 errichten wurden und mehr als 4 Wohnungen haben
  • für Gebäude mit weniger als 5 Wohnungen die vor dem 1. November 1977 bereits die Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 eingehalten haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht wurden.
  • Für alle anderen Gebäude sowie bei baulichen Änderungen muss ein bedarfsorientierter Energieausweis ausgestellt werden.

Der bedarfsorientierte Energieausweis wird anhand der Wärmeverluste der Bausubstanz berechnet. Dieses Verfahren ist erheblich aufwändiger als die Auswertung des abgerechneten Energieverbrauchs, liefert aber aussagekräftigere Werte, da hier das Nutzungsverhalten keinen Einfluss auf das Ergebnis hat.

Für die Erstellung des Bedarfsausweises werden Pläne der Immobilie (Grundrisse) benötigt.

Für Wohngebäude stelle ich Energieausweise nach den aktuellen Richtlinien des Gebäudeenergiegesetzes – GEG aus.

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bieten attraktive Fördermittel und Zuschüsse für energetische Sanierungen und energieeffizientes Bauen. Dazu zählen zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für Maßnahmen wie Dämmung, neue Heizsysteme oder die Nutzung erneuerbarer Energien. Die Förderungen erleichtern die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen und senken langfristig die Energiekosten. Als Energieberater unterstütze ich Sie bei der Auswahl der passenden Programme und begleite Sie durch den gesamten Antragsprozess.

Energetische Baubegleitung ist im Rahmen verschiedener Förderprogramme, wie zum Beispiel „BEG-EM“ oder „BEG-WG“, häufig vorgeschrieben. Dabei wird sie in der Regel mit 50 % gefördert, wobei maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit und insgesamt bis zu 20.000 Euro pro Zusage oder Zuwendungsbescheid gewährt werden können. Zu den typischen Aufgaben im Zuge einer energetischen Baubegleitung zählen die Aufnahme des Ist-Zustands anhand von vorhandenen Plänen, Unterlagen oder durch Vor-Ort-Begehungen (soweit diese nicht bereits Bestandteil einer Energieberatung für Wohngebäude sind), die Entwicklung geeigneter Konzepte zur Erreichung eines Effizienzhausstandards oder zur Umsetzung einzelner Maßnahmen sowie die Erstellung eines Sanierungsablaufplans. Darüber hinaus beinhaltet die energetische Baubegleitung die Beratung und Abstimmung des ganzheitlichen energetischen Konzepts mit dem Auftraggeber, die Unterstützung bei der Einholung von Angeboten und der Erstellung von Ausschreibungen, die Prüfung der eingehenden Angebote auf Übereinstimmung mit den geplanten energetischen Maßnahmen, die Beratung bei der Vergabe sowie die Betreuung während der Bauphase. Hierzu gehören auch regelmäßige Baustellenbegehungen, um sicherzustellen, dass die geplanten Maßnahmen korrekt umgesetzt werden. Sämtliche Prüfungen vor Ort werden sorgfältig dokumentiert, die Bauleistungen aus energetischer Perspektive bewertet und abschließend die Förderfähigkeit anhand von Berechnungen nochmals überprüft.

Welche Förderungen gibt es ?

Alexander Berg

Ihr Energieberater mit Handwerks-Erfahrung – Fachlich stark, praxisnah und kundenorientiert

Als ausgebildeter Zimmermann mit über zehn Jahren Berufserfahrung, davon fünf Jahre in leitender Position, kenne ich die Anforderungen und Herausforderungen einer Sanierung bis ins Detail. Von der Komplettsanierung als Bauleiter bis hin zur Teilsanierung habe ich Projekte jeder Art und Größe begleitet. In meiner Laufbahn habe ich fast alles gesehen und das umfassende Hintergrundwissen erworben, das Ihnen bei der Wahl der richtigen Sanierungsmaßnahmen hilft.

Meine Erfahrung im Handwerk ist mein Alleinstellungsmerkmal: Ich komme aus der Praxis und nicht nur aus der Theorie. Als eingetragener Energie-Effizienz-Experte in der Expertenliste der dena (Deutsche Energie-Agentur) stehe ich Ihnen nicht nur mit fundierter Fachkompetenz, sondern auch mit dem nötigen Praxiswissen zur Seite.

In meiner Beratung liegt der Fokus immer auf Ihnen und Ihren individuellen Bedürfnissen. Ich lege Wert darauf, komplexe Sachverhalte verständlich und anschaulich zu erklären, sodass Sie die besten Entscheidungen für Ihr Gebäude treffen können. Die Begleitung der Baumaßnahmen ist für mich nicht nur eine Aufgabe, sondern eine Leidenschaft – ich stehe Ihnen in jeder Phase unterstützend zur Seite.

Sie finden mich auch in der EEE-Liste

Fachwörter-Lexikon

Ein Energieausweis ist ein Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Beide dienen dazu, den energetischen Zustand eines Gebäudes transparent zu machen und sind bei Vermietung, Verkauf oder Neubau von Gebäuden vorgeschrieben.

Bedarfsausweis

  • Grundlage: Ermittelt den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes basierend auf Bauplänen, der Gebäudehülle und der Heizungsanlage.
  • Berechnung: Nutzt standardisierte Berechnungsverfahren und berücksichtigt Faktoren wie Dämmung, Fenster, Lüftung und Heizung.
  • Objektivität: Unabhängig vom individuellen Heizverhalten der Bewohner.
  • Geeignet für: Neubauten, umfassend modernisierte Gebäude und Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1977 erbaut und nicht nachgerüstet wurden.

Verbrauchsausweis

  • Grundlage: Beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre.
  • Berechnung: Nimmt die Verbrauchsdaten der Heizkostenabrechnung und berechnet daraus den Energieverbrauch des Gebäudes.
  • Subjektivität: Hängt stark vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner ab.
  • Geeignet für: Gebäude mit mehr als vier Wohneinheiten oder Gebäude, die nach 1977 errichtet oder umfassend saniert wurden.

Gemeinsamkeiten und Unterschiede

  • Zweck: Beide Ausweise sollen Transparenz über die Energieeffizienz eines Gebäudes schaffen und als Entscheidungshilfe bei Kauf oder Miete dienen.
  • Darstellung: Der Energieausweis zeigt den Energiekennwert des Gebäudes auf einer Farbskala von grün (energieeffizient) bis rot (energieineffizient).
  • Rechtliche Grundlage: Beide Ausweise sind in Deutschland durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt, die mittlerweile durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein detaillierter Plan, der für ein Gebäude erstellt wird, um schrittweise energetische Sanierungsmaßnahmen zu planen und umzusetzen. Der iSFP wird von einem Energieberater erstellt und enthält folgende Hauptpunkte:

  1. Bestandsaufnahme: Analyse des aktuellen energetischen Zustands des Gebäudes, inklusive Dämmung, Heizung, Fenster und Türen.
  2. Sanierungsziele: Festlegung von Zielen zur Verbesserung der Energieeffizienz, beispielsweise Reduktion des Energieverbrauchs oder Erreichen bestimmter Effizienzstandards.
  3. Maßnahmenkatalog: Empfehlungen für konkrete Sanierungsmaßnahmen, die in sinnvollen Schritten umgesetzt werden können, z.B. Dämmung, Austausch der Heizung, Installation von Solaranlagen.
  4. Priorisierung und Zeitplan: Reihenfolge und zeitlicher Ablauf der Maßnahmen, um eine kosteneffiziente und effektive Umsetzung zu gewährleisten.
  5. Kosten- und Nutzenanalyse: Abschätzung der Kosten der Maßnahmen und der zu erwartenden Energieeinsparungen sowie möglicher Fördermittel.
  6. Dokumentation: Zusammenstellung aller Informationen in einem verständlichen und übersichtlichen Bericht.

Der iSFP bietet Hausbesitzern eine klare, strukturierte Anleitung zur energetischen Sanierung, die langfristig Kosten spart und die Umwelt schont.

Baubegleitung im Bereich der Energieberatung bezieht sich auf die Unterstützung und Überwachung von Bauprojekten durch einen Energieberater, um energieeffiziente Maßnahmen sicherzustellen. Dies umfasst:

  1. Qualitätskontrolle: Sicherstellen, dass die energetischen Maßnahmen korrekt und gemäß den Vorschriften umgesetzt werden.
  2. Kostenkontrolle: Überwachen des Budgets für energieeffiziente Maßnahmen und Beratung bei finanziellen Förderungen.
  3. Terminkontrolle: Sicherstellen, dass die energetischen Maßnahmen im Bauzeitplan eingehalten werden.
  4. Dokumentation: Führen von Unterlagen zu den energetischen Maßnahmen und Fortschritten.
  5. Beratung: Unterstützung bei der Auswahl energieeffizienter Materialien und Techniken.

Diese Begleitung trägt dazu bei, die Energieeffizienz eines Gebäudes zu maximieren und Fördermittel optimal zu nutzen.

Ihr Weg zur Energieeffizienz: Unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren

Die Basis ist bei uns immer ein Erstgespräch. Im Termin lernen wir uns kennen uns besprechen individuell deine Anfrage.

Beraterhonorar: 150€ inkl. MwSt.

Dauer: ca. 45 – 60 Minuten

*Entfällt bei anschließender Beauftragung für z.B. iSFP oder Einzelmaßnahme

 

  1. Allgemeine Beratung
  2. Individueller Sanierungsfahrplan iSFP
  3. Einzelne Maßnahmen beantragen und Förderfähigkeit prüfen

Impressum & Datenschutz

 

Alexander Berg
Platanenkamp 21a
26160 Bad zwischenahn

Telefon:
017624750135

E-Mail:
kontakt@energieberater-berg.de

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:
Alexander Berg

Inhaltlich Verantwortlicher:
Alexander Berg, Anschrift wie oben

Bildnachweise:
Bent Hertema

Online-Streitbeilegung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse können Sie den o.g. Kontaktdaten entnehmen. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

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  • Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern wir Ihre Daten aufgrund gesetzlicher Pflichten noch nicht löschen dürfen (Art. 18 DSGVO),
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei uns (Art. 21 DSGVO) und
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Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Anschriften/Laender/Laender-node.html.

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